Die Forschungsprämie ist ein steuerliches Instrument des Bundesministeriums für Finanzen und gewährt Unternehmen eine Rückzahlung von 14% der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten – inkludiert sind eigenbetriebliche Forschungsaktivitäten und Auftragsforschung in Österreich.
Die Forschungsprämie setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Die Bemessungsgrundlage als Kalkulation der im Wirtschaftsjahr angefallenen F&E-Aufwände und die Schwerpunktbeschreibung als technische Beschreibung der durchgeführten F&E-Inhalte. Beide Aspekte müssen entsprechend wirtschaftliche als auch technische Kriterien erfüllen, um einen nachhaltigen Nutzen für das Unternehmen darzustellen.
Die Beurteilung der Schwerpunktbeschreibung wurde vom BMF an die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) übertragen. Deren Expert*innen prüfen die technischen Beschreibungen. Das daraus resultierende Gutachten entscheidet über eine positive bzw. negative Beurteilung und somit dem Erhalt der Forschungsprämie. Um die Chancen für eine positive Beurteilung zu erhöhen und zu prüfen, ob die vorliegenden F&E-Projekte einen ausreichenden Charakter besitzen, können Sie unseren Quickcheck verwenden.