Mit ESG-Kriterien zur Förderung
Unternehmen und deren Projekte und Investitionen werden vermehrt an ihrer ESG-Performance bewertet. Sprich es muss ein Nachweis geführt werden, dass die drei Aspekte Umwelt (z.B. Ressourcen- und Artenschutz), Soziales (z.B. Arbeitsbedingungen und -sicherheit) und Unternehmensführung (z.B. Schutz vor Ausbeutung oder Korruption) positiv vorangetrieben werden.
Egal ob bei Forschungsförderungen (FFG), Investitionsförderungen (AWS, OeKB) alternative Energien, Umwelttechnologien (KPC) – ohne Nachweis von ESG-Kriterien ist eine Förderung/geförderte Finanzierung in Österreich künftig nicht mehr umsetzbar. Förderungen/Finanzierungen werden erst dann als nachhaltig eingestuft, wenn sie an Nachhaltigkeitsziele gekoppelt sind und gewisse ESG-Kriterien erfüllen.
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