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Familienunternehmen

Echtes Eigenkapital und Nachrangkapital in Familienunternehmen – Welche Möglichkeiten gibt es neben der direkten Beteiligung? Ein Artikel von Johannes Schimpelsberger in der Stiftungsnewsletter der Zürcher Kantonalbank (S.18)

Familie mit zwei Kindern im Bett

Alternative Beteiligungslösungen an nicht börsenotierten Unternehmen

Familienunternehmen wollen oft keine direkten Beteiligungen an Ihren Unternehmen, suchen aber für die Expansion oder größere Investments nach alternativer Finanzierungsquellen um den Eigenmittelanteil in solchen Projekten gegenüber Banken und Förderstellen darstellen zu können. Weiteres ist oft der Anspruch, dass diese Mittel aus dem Cash-Flow des Unternehmens wieder abgeschichtet werden können. In diesem Beitrag wollen wir auf Eigenkapital bzw. -ähnliche Instrumente eingehen, die keine direkte Beteiligung darstellen.

Echtes Eigenkapital in Form von:

Genussrechte:

Genussrechte sind handelsrechtlich weitgehend frei ausgestaltbar.

Aktienähnliche Genussrechte: Der Genussscheininhaber oder -inhaberin ist vermögensrechtlich einem oder einer Gesellschafter*in fast gleichgestellt, deswegen hat dieses Genussrecht auch einen Eigenkapitalcharakter (auch Substanzgenussrecht genannt). Diese Genussrechte haben eine unbegrenzte Laufzeit, eine gewinnabhängige Vergütung, sind nachrangig gegenüber Gesellschaftsgläubigern und keine Besicherung. Die Verzinsung ist gewinnorientiert, wobei auch Mischformen in Form einer fixen Mindestverzinsung und gewinnabhängigen Verzinsung möglich sind. Genussrechte sind als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren (somit ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeit). Die Rücknahme durch den Emittenten ist gleich zu sehen wie ein Aktienrückkauf und kann nur aus nicht gebundenen Kapitalrücklagen oder Gewinnvorträgen erfolgen.

Obligatorische Genussrechte: Im Wesentlichen Schulverschreibung mit Gewinnbeteiligungskomponente, daher Zuordnung in der Bilanz als Fremdkapital.

atypisch stille Gesellschaft:

Atypisch, stille Beteiligte sind an den Gewinnen und bis zur Höhe ihrer Einlage auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt, damit wird der oder die stille Gesellschafter*in steuerlich Mitunternehmer*in, die Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieben. Atypisch, stille Beteiligte haben meist weitgehende Kontroll- und Zustimmungsrechte und ist auch an den stillen Reserven und Firmenwert beteiligt. Die Abschichtung erfolgt dadurch, dass die verbleibenden Gesellschafter*innen die Mitunternehmeranteile aufkaufen.

Nachrangkapital in Form von:

typisch stille Gesellschaft:

Die Einlage des stillen Gesellschafters oder der stillen Gesellschafterin ist am Gewinn und je nach Vereinbarung auch am Verlust des Unternehmens beteiligt. Für den oder die Unternehmer*in sind die Zahlungen von Zinsen/Gewinnanteilen eine Betriebsausgabe. Die Abschichtung erfolgt aus dem Cash-Flow des Unternehmens.

Nachrangdarlehen:

Sind Darlehen mit einer Nachrangklausel, der oder die Kapitalgeber*in bekommt sein/ihr Geld im Insolvenzfall erst zurück, wenn die anderen Fremdkapitalgeber befriedigt sind. Dieses höhere Risiko drückt sich durch höhere Zinsen aus, in der Praxis oft auch mit einem Anteil am Gewinn. Es hat sich weiters das qualifizierte Nachrangdarlehen herausgebildet, hier ist keine Anspruchsbefriedigung möglich, wenn der oder die Darlehensnehmer*in in der Krise bzw. wenn negatives Eigenkapital vorhanden ist.

Resümee:

Die oben dargestellten Instrumente werden immer mehr eingesetzt. Auf der anderen Seite steht Kapital in dieser Form nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, in den meisten Fällen durch Crowd-Plattformen. In öffentlichkeitsnahen Bereich haben einige Bundesländer Gesellschaften aufgesetzt: OÖ UBG, NÖBEG, SFG, WKBG, … Es wäre wünschenswert wenn Stiftungsvorstände in ihrer Kapitalallokation dargestellte Instrumente zur Finanzierung von KMUs berücksichtigen.

Bridge begleitet seit 20 Jahren startups, KMUs und Betriebsübergaben.

Dabei liegt das Ziel in der langfristigen finanziellen Absicherung und Förderung der Umsetzung der strategischen Vorhaben.

Dabei liegt der Erfolg unserer Teams auf einer klaren Positionierung unserer Fähigkeiten und dem Bedürfnis weiter zu blicken und das Ganze zu verstehen. Durch das Kennenlernen des Unternehmens, der Produkte und Leistungen, sowie der laufenden Innovations- und F&E-Projekte helfen wir langfristig mit neuen Sichtweisen eine nachhaltige Förder- und Finanzierungsstrategie abzuleiten und zu verfolgen.

Johannes Schimpelsberger war nach dem Studium an der JKU sechs Jahre in der Raiffeisenlandesbank OÖ im Bereich Finanzierung und Beteiligungen tätig. Seit 2001 ist er selbständig im Bereich Corporate Finance mit den Schwerpunkten strukturierte Finanzierung, M&A und Unternehmensentwicklung.

 

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