ESG/Taxonomie
Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen und will damit Finanzströme leiten. So wird in den aktuellen Empfehlungen für die Unternehmensbewertung die Finanzierbarkeit von Unternehmen und Taxonomie nicht berücksichtigt.
Die Konsequenzen sind für die Unternehmen jedoch enorm – letztlich läuft es darauf hinaus, dass zukünftig primär nur noch nachhaltige Tätigkeiten finanziert werden. Dies jetzt in der Unternehmensbewertung nicht zu berücksichtigen und auch bei Unternehmen mit keiner nachhaltigen Tätigkeit von einer ewigen Rente auszugehen kann im heutigen Umfeld nicht mehr als zeitgemäß betrachtet werden.
Es wird daher in der Zukunft neben dem freien Cash-Flow ein ESG-Businessplan wo ein gesamtheitliches Zukunftsbild dargestellt ist ankommen um den richtigen Verkehrswert zu bestimmen. Weiters wird es notwendig sein, das Risikobild nicht auf Standard Indikatoren aufzubauen, sondern eine Einzeleinschätzung der Risiken (auch Finanzierungsrisiken) im zu bewertenden Unternehmen vorzunehmen.
Thesen:
* Investitionen in Nachhaltigkeit, um den ESG-Pflichten nachzukommen, sind in der Bewertung zu berücksichtigen, auch wenn gesamte Geschäftsmodelle geändert werden müssen. Unternehmensbewertung wird auf eine breitere Expertise von Fachleuten aufgebaut werden müssen.
* Unternehmen die nicht gesamtheitlich taxonomiekonform Arbeiten darf in der Bewertung keine ewige Rente unterlegt werden. In der Bewertung von Unternehmen geht man davon aus diese wie sie liegen und stehen zu bewerten. Bei nicht taxonomiekonform wirtschaftenden Unternehmen ist ein langfristiger Bestand wie diese liegen und stehen hoch unsicher. Ein Wandel des Unternehmens mit hohen Kosten/Investitionen verbunden.
* In der Bewertung ist die zukünftige Finanzierungsfähigkeit und die Stellung von Drittsicherheiten im Abzinsungsfaktor zu berücksichtigen. Nur bei Unternehmen, die sich aus der eigenen Bonität, ohne Zinsaufschläge und Stellung von Drittsicherheiten zukünftig finanzieren können, sind die aktuellen Ansätze der Bewertung noch zeitgemäß.
* Es werden sich aufbauend auf dem Umsetzungsgrad der Taxonomie und ESG Rating Zukunftsmultiplikatoren bzw. Unternehmensvergleiche entwickeln, weil statisch/vergangenheitsorientierte Multiplikatoren ein falsches Bild liefern.
Der IVSC – Internationale Rat für Bewertungsstandards – stellt in seinen Perspektivenpapier (2021) fest, dass unabhängig von dem von den Standardsetzern eingeschlagenen Weg, ESG-Faktoren grundlegende Überlegungen für die Bewertungsanalyse darstellen. Im Papier wird festgehalten, dass es derzeit keinen Mangel an Meinungen gibt.